Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler
Archiv Mitgliederinformationen
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Archiv Mitgliederinformationen

 

 

30. September 2011

90 Jahre Hella

Das Fest fand am 30. September 2011 am Firmenstandort statt.

Der Geburtstag wurde im Rahmen einer Hausmesse in der Zentrale in Wien gefeiert. Die Besucher konnten sich bei der Veranstaltung auf eine Zeitreise begeben. Neben historischen Ausstellungsstücken wie einem Bootscheinwerfer aus dem Jahre 1910, VW Hauptscheinwerfern und Heckleuchten aus mehreren Jahrzehnten, war modernste Technologie wie der Audi A8 LED Hauptscheinwerfer zu sehen sein.

Im OE-Lichtkanal konnte sich jeder Besucher ein Bild über die unterschiedlichen Technologien im Bereich Beleuchtung machen und die Entwicklung von Halogen über Xenon bis hin zur LED Beleuchtung Revue passieren lassen. Aber nicht nur Beleuchtung sondern auch die anderen HELLA Kernbereiche Elektrik, Elektronik und Thermomanagement werden prominent ausgestellt. So hat ein VW-Frontend von BHS die wichtigsten Klima- und Kühlungsteile veranschaulicht. HELLA Gutmann Solutions waren ebenfalls mit einem Stand vertreten.

Im Non-HELLA Bereich waren einige Lieferanten gekommen. Das bot den Kunden die Möglichkeit, direkt mit den Herstellern zu sprechen. Die Kollegen aus dem technischen Kompetenzzentrum in Linz führten neben Klima- auch Dieselwerkzeug vor.

Im Bereich Marketing hat sich sehr viel verändert. Alte Katalogseiten aus den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts waren bei der 90 Jahr-Feier zu bstaunen wie modernstes elektronisches Marketing: das Eliver Tool, der AMC und der neue Internetauftritt.

Die HELLA LED Straßenleuchten hatten beim Fest ebenfalls ihren Platz. So war vor dem Haupteingang von HELLA Handel Austria eine Eco StreetLine Square installiert. Im Veranstaltungsraum war eine Eco StreetLine Twin zu sehen.

Die Firmengeschichte beginnt 1921 als Kurt Sauer die gleichnamige KG gründet. Seit 1938 werden HELLA Produkte verkauft. 1945 wurde der Name auf Teuber & Co KG geändert. 1966 übernahm HELLA das Unternehmen zu 80%. HELLA wurde im Jahr 2000 zu 100-Prozent Eigentümer, 2002 wurde das Unternehmen auf HELLA Handel Austria umfirmiert.

 

 

Jänner 2011

Chancenreiche Zukunft 

Rede von Hermann Kowarz, Geschäftsführer der Firma Stahlgruber, anlässlich der Eröffnung der AUTOZUM 2011 

Mein Name ist Hermann Kowarz ich bin Geschäftsführer der Firma Stahlgruber, bedanke mich bei Herrn Jungreithmair für’s Wort und freue mich, dass ich als Branchensprecher einige Worte zu Ihnen sprechen darf. Sprecher einer Branche mit einer - so wie ich meine – sehr chancenreichen Zukunft! Oder sehen Sie das anders? Es ist ja allgemein bekannt, dass die Autohersteller nur ca. 15 - 25% aller Autoteile selbst produzieren. Der weitaus größere Teil wird von der Zulieferindustrie hergestellt und ans Band der Fahrzeughersteller geliefert. Die gleichen Teile in der gleichen Qualität werden von den Teileherstellern auch an den Freien Teilehandel geliefert, nur mit dem kleinen Unterschied, dass der Stempel des Fahrzeugherstellers fehlt. Bis vor gar nicht so langer Zeit haben die Fahrzeughersteller versucht, eine Monopolstellung aufzubauen, indem Sie die Teile aus dem freien Handel diskriminiert haben. Das verstößt gegen den in der EU gewünschten freien Wettbewerb. Die Verbände des europäischen KFZ- Ersatzteilmarktes, Österreich wird da auf EU-Ebene vertreten durch den Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler (VFT), haben seit Jahren dagegen angekämpft. Und die hartnäckige Arbeit hat sich gelohnt: Seit 1. Juni 2010 ist die neue Ersatzmarkt- Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft und regelt wichtige Bereiche für KFZ- Werkstätten und deren Kunden.

 

Aus dem Archiv (ohne Datum)

Der Serviceclub der freien Kfz-Teilefachhändler

  • DIENSTLEISTUNGEN FÜR SEINE MITGLIEDER
  • INTERESSENVERTRETUNG DER BRANCHE
  • AKTIV FÜR DEN FREIEN TEILEHANDEL

Der Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler (VFT) vertritt die Interessen der in Österreich tätigen freien Vertriebsunternehmen für Kraftfahrzeug-Ersatzteile und -Zubehör und zählt derzeit 24 Mitglieder aus Handel und Teileindustrie und 1 Einkaufsorganisation mit derzeit 20 Kooperationsmitgliedern. Hauptanliegen des Verbandes ist der Ausbau des freien KFZ-Teilemarktes als vollwertige Reparaturalternative für den Verbraucher, der Qualitätswettbewerb und die Wahrung von Chancengleichheit gegenüber der Automobilindustrie im Ersatzteilhandel.

In Österreich gibt es mehr als 200 KFZ-Zulieferbetriebe bzw. Ersatzteilhersteller. In der Branche sind rund 50.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die unabhängigen Unternehmen in diesem Bereich erzielen einen Umsatz von ca. 1,1 Mrd. €, dies entspricht einem Marktanteil von rund 35 Prozent.

Um eine Monopolisierung des Ersatzteilmarktes zum Schaden der Verbraucher, der freien Ersatzteilhersteller und -händler zu verhindern, machen wir uns für Chancengleichheit aller Marktteilnehmer stark. Der Wettbewerb auf diesem Markt hat bislang dafür gesorgt, daß die über 4 Mio. Autobesitzer in Österreich sowohl ihre Ersatzteile als auch ihre Reparaturen zu wettbewerbskontrollierten Preisen erhalten.

Der VFT versteht sich als Dienstleister für seine Mitglieder. Er sorgt dafür, daß die politischen Rahmenbedingungen den Wettbewerb im Markt für KFZ-Ersatzteile nicht gefährden.

Der VFT wird aktiv, wenn politische Projekte, Richtlinien und Verordnungen die Interessen des freien Autoteile-Handels betreffen, im besonderen dann, wenn Auswirkungen politischer Entscheidungen zu einer Monopolisierung des Ersatzteile-Marktes durch die Automobilhersteller führen können.


DER FREIE KFZ-TEILE-MARKT

Automobilhersteller produzieren nur ca. 23% der Ersatzteile selbst, der weitaus größte Teil, nämlich ungefähr 77%, stammt von etwa 3.000 überwiegend mittelständischen Unternehmen mit etwa 1.300.000 Beschäftigten.

Die Teileindustrie vertreibt ihre Produkte, soweit sie für den Ersatzbedarf benötigt werden, über zwei Vertriebsschienen: einmal über den freien Teilegroßhandel, zum anderen über die Ersatzteilorganisationen der Automobilhersteller. Beide Vertriebswege konkurrieren miteinander.

Aus dem Jahr 2000

Alt-Fahrzeuge-Richtlinie

Die Richtlinie erfasst Fahrzeuge sowie Altfahrzeuge (3- und 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 8 Tonnen) einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. Oldtimer sowie Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z.B. Wohnmobile) sind ausgenommen.

Die Richtlinie wurde am 21.10.2000 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Letzthalter und/oder Letzteigentümer können Fahrzeuge bei einer zugelassenen Verwertungsanlage kostenlos abliefern. Hersteller müssen umfassende Verantwortung übernehmen: Fahrzeughersteller bzw. gewerblicher Importeure müssen ab 1.7.2002 sämtliche oder einen wesentlichen Teil der Entsorgungskosten für ab diesem Zeitpunkt zugelassene (Neu-) Fahrzeuge tragen. Ab 1.1.2007 gilt die Regelung auch für bereits heute am Markt befindliche bzw. vor dem 1.7.2002 zugelassene (Alt-)Fahrzeuge. Die Rücknahme von Fahrzeugen muss nicht kostenlos erfolgen, wenn wesentliche Bauteile (z.B. Motor, Karosserie) fehlen oder Abfälle hinzugefügt wurden. Für die endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges bei den Behörden ist ein Verwertungsnachweis Voraussetzung.

Von der Richtlinie soll ein Impuls für Autohersteller hinsichtlich Konstruktion und Produktion von Neufahrzeugen erwartet werden. Ab 1.7.2003 gelten bei der Herstellung von Fahrzeugen Stoffverbote für Blei, Quecksilber, Kadmium und 6-wertiges Chrom. Die RL sieht per 2006 80% stoffliche und 5% thermische Verwertung, per 2015 85% stoffliche und 10% thermische Verwertung vor. Berichtspflichten von Herstellern und Mitgliedsstaaten ergänzen die umfangreichen Erfordernisse, die auch auf die Preise für Neufahrzeuge merkbare Auswirkungen haben werden.

Aus dem Jahr 1998

RICHTLINIE ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON MUSTERN UND MODELLEN

Am 24. Juni 1998 haben sich Europäisches Parlament und Ministerrat im Vermittlungsausschuß über den Inhalt der viel diskutierten "Design"-Richtlinie geeinigt. Es ist deshalb davon auszugehen, daß ab dem Jahre 2002 in der gesamten EU grundsätzlich einheitliche Regeln für den Designschutz gelten werden.Der für das Vermittlungsverfahren schwierigste Streitpunkt war - wie nicht anders zu erwarten - die Frage, was mit Karosserie-integrierten Ersatzteilen (Karosserieteilen, Scheinwerfer + Leuchten, Autoglas), den sogenannten "crash parts", geschehen soll. Dabei standen sich zwei inhaltlich nahezu unversöhnliche Positionen gegenüber:Das Europäische Parlament (unterstützt von der Kommission) hatte sich in zwei Lesungen mit jeweils überwältigender Mehrheit für eine Reparaturklausel (Vergütungsvariante) ausgesprochen; diese rechtssystematisch und ordnungspolitisch zutreffende Lösung hätte den Wettbewerb im Ersatzteilbereich EU-weit bewahrt, auch für Ersatzteile den Gemeinsamen Markt verwirklicht und die gewünschte Rechtsangleichung erreicht.Der Ministerrat, der sich intern nicht auf eine Sachlösung verständigen konnte, hatte dagegen beschlossen, die Ersatzteilfrage auszuklammern und ihre Regelung (ohne jede inhaltliche Vorgabe) den Mitgliedsstaaten - und damit auch künftig nationalem Recht - zu überlassen ("free-for-all"); dieser Ansatz hätte einen schweren Rückschlag für die Wettbewerbsfreiheit im EU-Ersatzteilmarkt und einen Verzicht auf die Vertragsziele "Binnenmarkt" und "Rechtsangleichung" bedeutet.Da das Parlament - selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch die Design-Richtlinie insgesamt scheitern könnte - nicht bereit war, auf die "free-for-all"-Lösung einzugehen, kam es unter einem starken zeitlichen Druck durch die englische Regierung, die noch während ihrer am 30.06.1998 endenden Präsidentschaft einen "Erfolg" zu erzielen wünschte, zu einer Einigung auf die sog. "stand-still plus"-Lösung.Sie sieht für Karosserie-Ersatzteile - und nur für diese - vor, daß das bisher in den Mitgliedsstaaten geltende Designrecht weiterhin in Kraft bleibt; es darf grundsätzlich auch nicht geändert werden ("stand still"); der derzeit in der Gemeinschaft bestehende Rechtszustand wird (bis zu einer möglichen Novellierung der Richtlinie) eingefroren ("freeze"). Jeder Mitgliedsstaat darf jedoch sein Designrecht insoweit ändern, als die Änderung, verglichen mit dem bestehenden Rechtszustand, zu mehr Wettbewerb und mehr Freiheit ("plus") im Markt für Karosserie-Ersatzteile führt (Liberalisierungsoption).Wie leicht ersichtlich, bringt auch dieser vorläufig letzte Brüsseler Beschluß keine EU-einheitliche und somit endgültige Lösung der Ersatzteilfrage; zudem wird das Ziel, auch für Karosserie-Ersatzteile einen Gemeinsamen Markt zu verwirklichen, weiterhin verfehlt. Integrations-, Wettbewerbs-, Mittelstands- und Verbraucher-politisch sind daher sowohl das Ergebnis als auch die Art, wie sich das Interesse einer Industrie gegen die Belange einer breiten Allgemeinheit politisch durchzusetzen vermochte, eher enttäuschend. Dennoch sollte man nicht übersehen, daß die "stand-still-Lösung einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem "free-for-all"-Konzept des Ministerrates darstellt. "Free-for-all" hätte den Mitgliedsstaaten volle Handlungsfreiheit, zum Beispiel auch die Möglichkeit eingeräumt, einen für Karosserie-Ersatzteile derzeit nicht bestehenden Designschutz neu einzuführen. "Stand still" läßt dies und andere gesetzgeberische Maßnahmen, die sich zum Nachteil des freien Ersatzteilmarktes auswirken würden, nicht mehr zu.Brüssel hat zwar eine Entscheidung gefällt, aber wiederum war es nicht das letzte Wort. Für die betroffenen Unternehmen, die eine langfristig angelegte Rechts- und Planungssicherheit benötigen und erhofft hatten, ist das Ergebnis nicht befriedigend. Es muß allerdings abwägend mit in Betracht gezogen werden, daß die Brüsseler Beschlüsse - verglichen mit der Ausgangslage Ende der 80er Jahre - konkrete und spürbare Fortschritte zugunsten des freien KFZ-Ersatzteile-Marktes gebracht haben.