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Keine weiteren Fragen: EuGH bestätigt das Recht auf Zugang zu Fahrzeugdaten

Der europäische Gerichtshof hat vergangene Woche klar bestätigt, worauf der VFT, gemeinsam mit seinen europäischen Schwesterverbänden, schon lange hinweist: Freie Reparaturbetriebe haben das festgeschriebene Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten, die zur Behebung von Problemen, zur Instandhaltung und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsweise von Fahrzeugen notwendig sind - und das Ganze obendrein noch in standardisierter Form und ohne irgendeiner Form der Benachteiligung im Wettbewerb.

Konkreter Anlassfall war das sogenannte „Secure Gateway“ von FCA Italy SpA (Anm.: seit 2023 heißt die italienische Tochtergesellschaft der Stellantis Gruppe Stellantis Europe SpA). Das Secure Gateway ist eine elektronische Kontrolleinheit oder Hardware im Fahrzeug. Diese hat den Zweck, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Teilen des Fahrzeugs und externen Geräten zu steuern und zu schützen. Insbesondere regelt es den Zugang zu Daten und Informationen über die OBD-Schnittstelle. Im Zusammenhang mit Reparatur und Wartung ist das Secure Gateway darum wichtig, weil es benötigt wird, um Diagnosearbeiten, Fehlerlöschungen, Rekalibrierungen und andere Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu können.

FCA verwendet das Secure Gateway jedoch, um den Zugriff auf die OBD-Schnittstelle für freie Reparaturbetriebe durch selbstdefinierte Anforderungen, die über die Regelungen in der Typgenehmigungsverordnung hinausgehen, zu beschränken. Dazu zählen die notwendige Registrierung bei FCA, die Anmeldung bei einem von FCA bestimmten Server und ein kostenpflichtiges Abo, um ein Diagnosegerät nutzen zu können, das sich über das Internet mit dem Server von FCA verbindet.

In diesem Fall wurde die Klage ursprünglich am Landgericht Köln (D) von zwei Unternehmen aus dem freien Reparatursektor (ATU und Carglass) eingebracht. Letztendlich entschieden wurde das Ganze nun aber am europäischen Gerichtshof. Und dieser sieht in der Vorgehensweise von FCA einen eindeutigen Widerspruch zur geltenden europäischen Typgenehmigungsverordnung.

Aus Sicht der freien Kfz-Werkstätten kann dieses Urteil darum als richtungsweisend gesehen werden. Der uneingeschränkte, standardisierte Datenzugang ist aber auch für unabhängige Ersatzteilproduzenten und -händler, Automotive IT-Dienstleister und andere freie Anbieter von fahrzeugbezogenen Produkt- und Servicelösungen unerlässlich, wenn sie im digitalen Zeitalter auf dem Markt bestehen wollen. Darum bleiben wir als VFT auch in Zukunft weiter am Thema dran.

Hintergrundinfo

Die für das EuGH-Urteil relevanten Regelungen in der europäischen Typgenehmigungsverordnung 2018/858 im Überblick:

  • Gemäß Artikel 61 / Absatz 1 sind Fahrzeughersteller verpflichtet, unabhängigen Wirtschaftsakteuren uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu OBD-Informationen, Diagnose- und anderen Geräten und Instrumenten sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren. Diese Informationen können technische Daten, Anleitungen, Verfahren, Zeichnungen und andere Angaben umfassen, die zur Behebung von Problemen, zur Instandhaltung und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsweise von Fahrzeugen notwendig sind. Diese Informationen müssen in Form von maschinenlesbaren und elektronisch verarbeitbaren Datensätzen leicht zugänglich gemacht werden.
  • Artikel 61 / Absatz 4 verweist auf die technischen Details und Anforderungen für den Zugang zu den Fahrzeug-OBD-Informationen bzw. zu Reparatur- und Wartungsinformationen.
  • Anhang X / Nr. 2.9: Diese Bestimmung legt fest, dass der direkte Fahrzeugdatenstrom über einen seriellen genormten Datenübertragungsanschluss bereitzustellen ist, insbesondere für Zwecke der Fahrzeugdiagnose, -reparatur und -wartung.
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