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Jetzt ist schon wieder etwas passiert...

Schon wieder braucht es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), um geltendem Recht auch in der Realität zu seinem Recht zu verhelfen. Und schon wieder geht es dabei um Daten. Dieses Mal um die Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN; oft auch als Fahrgestellnummern bezeichnet).
 

Zur Ausgangslage

Die europäische Typgenehmigungsverordnung ist in ihrer aktuellen Fassung seit 2018 in Kraft. Vereinfacht gesagt ist dort festgelegt, was auf Europas Straßen fahren darf. Und: Welche Rechte der Reparatursektor hat, z.B. wenn es um wichtige Fahrzeuginformationen und -daten geht. Auf dieser Grundlage müssen Fahrzeughersteller etwa Reparatur- und Wartungsinformationen bereitstellen. Solche Informationen müssen dabei

  • leicht zugänglich
  • maschinenlesbar und
  • elektronisch verarbeitbar sein.

Bis jetzt war aber umstritten, ob dies für alle Kategorien von technischen Informationen gilt, ob Fahrzeughersteller die FIN ihrer Fahrzeuge angeben müssen und in welchem Format die Informationen bereitgestellt werden müssen. Technisch möglich wäre das über eine elektronische Datenbankschnittstelle. Über diese kann auf die benötigten Datensätze zugegriffen werden.

So weit, so gut. Die Realität zeigt jedoch, dass sich Fahrzeughersteller bisher nicht an diese Regeln halten und weder die erforderlichen Massendaten noch die elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um PKW oder LKW handelt. Stattdessen erlauben einzelne Fahrzeughersteller beispielsweise nur eine manuelle Datenrecherche Stück für Stück am Bildschirm bzw. einen Bildschirmausdruck in PDF. Der ist für die Weiterverarbeitung aber kaum zu gebrauchen. Mit vertretbarem Aufwand an seriöse und qualitativ brauchbare Fahrzeugdaten zu kommen, kann so zur Herausforderung werden - zumindest, wenn man nicht Teil des Markennetzwerks ist. Das zeigt der am EuGH verhandelte und jetzt abgeschlossene Fall Scania.

Für die Suche und Identifikation von Ersatzteilen bzw. für Ersatzteilkataloge sind FIN sehr wichtig. Diese werden vom schwedischen Nutzfahrzeughersteller jedoch nicht zur Verfügung gestellt – zumindest nicht in geeigneter, nutzbarer Form. Das Argument von Scania: Datenschutz
 

So sieht der EuGH die Sache

Das sieht der EuGH aber anders und hat darum nun entschieden, dass Fahrzeughersteller aufgrund der Typgenehmigungsverordnung verpflichtet sind, unabhängigen Wirtschaftsakteuren, und damit eben auch freien Reparaturbetrieben und Ersatzteilhändlern, FIN zur Verfügung zu stellen. Der EuGH erkennt darin keinen Widerspruch zum Datenschutz.

Die Entscheidung des EuGH erstreckt sich auch auf die Art und Weise, wie Fahrzeughersteller technische Informationen bereitstellen müssen. Die Informationen müssen in einem Format vorliegen, das für die elektronische Weiterverarbeitung geeignet ist, wobei der EuGH betont, dass ein als PDF speicherbarer Screenshot nicht ausreichend ist.

Fahrzeughersteller müssen nun eine geeignete Datenbank vorhalten, die unabhängige Anbieter sowohl über die FIN als auch über andere Kriterien nach den benötigten Informationen durchsuchen können. Diese Maßnahmen sollen den Wettbewerb auf den Märkten für Teile und Service innerhalb der EU stärken und die Qualität der Angebote im Sinne der Verbraucher erhöhen. Für den herstellerunabhängigen Reparatursektors ist das erneut ein positives Signal. Zeigt es doch einmal mehr, dass fairer Wettbewerb wichtig in und für die EU ist.

Lesen Sie die Pressemitteilung des EuGH zum Urteil unter diesem Link: Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug-Identifizierungsnummern bereitstellen (europa.eu)
 

Über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Die FIN ist eine 17-stellige Seriennummer, die international genormt ist und umfasst Informationen zum Hersteller, dem Fahrzeugmodell bis hin zu konkreten Ausstattungsmerkmalen. Damit lässt sich ein Kraftfahrzeug eindeutig identifizieren, was im Reparaturfall sehr wichtig ist, z.B. wenn es darum geht, die passenden Ersatzteile für ein spezifisches Fahrzeug zu finden. Am Fahrzeug angebracht ist sie typischerweise an der B-Säule des Türrahmens, in der Fahrertür, unter der Windschutzscheibe oder im Motorraum. Zusätzlich ist die FIN auch in den Fahrzeugpapieren festgehalten.

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