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Kfz-Werkstätten und Teilehandel geöffnet

Die österreichische Bundesregierung hat heute Nacht eine neue CoVID-Verordnung (BGBl. II Nr. 475/2021) erlassen. Diese regelt den ab heute, 22.11.2021, in Österreich geltenden Lockdown. Aus Sicht des Automotive Aftermarkets sehen die darin enthaltenen Regelungen folgendermaßen aus:

  1. Die Kfz-Werkstätten dürfen offenhalten (siehe §7 Absatz 6 Ziffer 21).
  2. Die Versorgung gewerblicher Kunden durch Kfz-Teilehändler ist sichergestellt (siehe §7 Absatz 1; „zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte“). Über die sogenannte Click & Collect Regelung ist die Abholung vorbestellter Ware möglich. Die Kunden müssen dabei allerdings eine FFP2-Maske tragen (siehe ebenfalls §7 Absatz 1).

Sie finden die vollständige Verordnung im Rechtsinforamtionssystem des Bundes unter diesem Link: BGBLA_2021_II_475 

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