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Vorschlag für EU-Datengesetz ist ein erster Schritt

Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Datengesetz (Data Act) vorgelegt. Darin sind wichtige Grundsätze festgehalten, wie z.B.:

  • Das Recht der Nutzer, auf jene Daten zuzugreifen, die durch die Nutzung von vernetzten Produkten erzeugt werden sowie
  • die Möglichkeit, die Rechte für den Datenzugriff an einen Drittanbieter ihrer Wahl zu übertragen. Reparatur- und Wartungsdienste auf dem Aftermarket sowie der Zugang zu Diagnoseinformationen sind dabei ausdrücklich eingeschlossen.
  • Hersteller werden wiederum verpflichtet, die Daten für den Nutzer transparent und „leicht zugänglich“ zu machen.
  • Gleichzeitig werden Hersteller beschränkt, was die Überwachung der Aktivitäten des Nutzers oder Dritter anbelangt.
  • Geregelt wird auch die Entschädigung für die Kosten der Datenbereitstellung, insbesondere für KMU.

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, passende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich eine starke europäische Datenwirtschaft entwickeln kann. Der aktuelle Vorschlag für ein Datengesetz ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Der VFT ist jedoch gemeinsam mit seinen europäischen Schwester- und Partnerverbänden überzeugt, dass dieses Datengesetz allein für den Fahrzeug- bzw. Automotive-Sektor nicht ausreichen wird. Vielmehr sind sektorspezifische Rechtsvorschriften dringend notwendig, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datengesetzes in konkrete rechtliche und technische Maßnahmen für den Automotive-Sektor umsetzen. Notwendig sind sektorspezifische Regelungen, weil nur so Vertrauen und Anreize geschaffen werden, die unabhängige Service-Provider benötigen, um in neue, innovative datengesteuerte Dienste zu investieren, die Verbrauchern durch intelligentere, sicherere und nachhaltigere Mobilitätslösungen zugutekommen.

Stichwort Innovation

Die Verfügbarkeit von und der Zugriff auf Daten ist für die Entwicklung von neuen, miteinander konkurrierenden Angeboten und Dienstleistungen essenziell. Darum benötigen unabhängige Drittanbieter – abgesehen von der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer zum Datenzugriff – eigenständige Zugriffsrechte auf die Informationen und Ressourcen für die Entwicklung solcher Services.

Nach dem vorliegenden Ansatz des Datengesetzes würden diese Diensteanbieter jedoch nur ein abgeleitetes Recht erhalten. Das wird in der Praxis aber nicht reichen, denn dabei wird außer Acht gelassen: Diese Anbieter müssen bereits im Voraus wissen und testen, welche Daten und Funktionen grundsätzlich verfügbar sind und ihnen zur Verfügung stehen werden. Nur ein eigenständiges und unabhängiges Recht auf Zugang zu den (digitalen) Tools und Ressourcen, die in der Entwicklung erforderlich sind, wird auch eine Entwicklung von konkurrierenden digitalen Diensten im Voraus möglich machen. Die Zugangsrechte müssen darum durch geeignete Maßnahmen gestützt werden.

Die EU-Kommission hat nunmehr fünf Jahre lang umfassende Erkenntnisse zum automotiven Ökosystem gesammelt. Dabei haben sich zwei Dinge klar gezeigt:

  1. Die Anwendungsmöglichkeiten für fahrzeuggenerierte Daten sind außerordentlich vielfältig.
  2. Gleichzeitig hängen Anwendungsmöglichkeiten aber vollständig vom effizienten Zugang zu fahrzeuginternen Daten und Ressourcen ab.
Die Lösung liegt auf dem Tisch

Mit dem Secure OTP Modell (Secure On-Board Telematics Platform) liegt auch schon ein geeigneter technischer Lösungsansatz auf dem Tisch. Der wurde von europäischen Branchenverbänden des markenunabhängigen Automotive-Sektors, zu denen auch der VFT zählt, gemeinsam mit der europäischen Leasing-Branche und auch Autofahrerclubs entwickelt und bereits vergangenes Jahr präsentiert.

Was es daher nun – nach dem Vorschlag für ein allgemeines Datengesetz – im nächsten Schritt rasch braucht, ist ein Vorschlag für solide sektorspezifische Rechtsvorschriften über den Zugang zu fahrzeuginternen Daten und Ressourcen. In Hinblick auf das Ende der EU-Legislaturperiode im April 2024, gilt es daher das Mitentscheidungsverfahren ab Oktober 2022 einzuleiten.

 

Eine Beschreibung des Secure OTP Modells (in Englisch) finden Sie als Download zu diesem Beitrag.

Mehr Informationen zum Vorschlag der EU-Kommission für ein allgemeines Datengesetzes finden Sie hier: EU-Datengesetz

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